Du surfst immer wieder eine bestimmte Seite im Internet an und plötzlich erscheint am Bildschirm „Seite gesperrt“. Dabei handelt es sich um eine Netzsperre. So geht es derzeit Nutzerinnen und Nutzern, die gewisse BitTorrent- oder Streaming-Seiten ansurfen. Aber warum sind diese Seiten überhaupt gesperrt? Darüber haben wir mit Markus Wolfger gesprochen. Er ist bei Magenta Telekom in der Rechtsabteilung tätig und Spezialist in Sachen Überwachung und liefert Antworten zu dem Thema.

Warum sind einige Seiten von Netzsperren betroffen und können nicht mehr angesurft werden?

Die Frage ist einfach zu beantworten: Weil es die Internetanbieter – also auch wir – müssen. Schwieriger ist jedoch zu erklären, aus welchem juristischen Grund wir es tun müssen. Von Anfang an: Wir haben zu Beginn der ganzen Debatte um Netzsperren die Sperraufforderungen der Rechteinhaber aufgrund vieler ungelöster Fragestellungen im ersten Schritt zurückgewiesen, also nicht durchgeführt. Dann hat man uns jedoch geklagt.

In der Vergangenheit beziehungsweise laufend erreichen uns Abmahnungen, in den behauptet wird, dass bestimmte Seiten strukturell  das Urheberrecht verletzen (§ 81 Abs. 1a UrhG). Es werden auf Antrag der Rechteinhaber/Verwertungsgesellschaften unter anderem einstweilige Verfügungen bei Gericht erwirkt. Denn diese Verfügungen zwingen die Internetanbieter dazu, den Zugang zu den betroffenen Webseiten beziehungsweise Domains zu sperren.

Gesetzgeber sollte zukünftig Rechtssicherheit schaffen

Die aktuelle Situation ist für unsere Kund*innen und auch für uns weiterhin sehr unbefriedigend. Es besteht die Notwendigkeit eines strukturierten gesetzlichen Verfahrens, welches auch die Erfordernisse der Netzneutralitäts-Verordnung (TSM-VO) in vollem Umfang berücksichtigt und darüber hinaus auch Rechtssicherheit gewährleistet. Wir sehen daher Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, diese Situation zu Netzsperren aufzulösen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Aktuell gesperrte Webseiten

Netzsperren A bis K

  • 1337x.st
  • 1337x.to
  • bs.to
  • burning-series.net
  • burningseries.co
  • burningseries.tw
  • burningseries.sx
  • burningseries.ac
  • burningseries.vc
  • cine.to
  • canna-power.to
  • canna.to
  • filme-streamz.com
  • filmpalast.to
  • ffmovies.biz
  • fmovies.coffee
  • fmovies.kim
  • fmovies.media
  • fmovies.ps
  • fmovies.taxi
  • fmovies.to
  • fmovies.town
  • fmovies.world
  • fmovies.wtf
  • fmovies2.cx
  • fmovies.cafe
  • fmovies.pub
  • fmovies.mom
  • fmoviesto.cc
  • fmovies.hn
  • fmovies.solar
  • fmovies.ink
  • fmoviesf.co
  • gen.lib.rus.ec
  • h33t.to
  • isohunt.to
  • iz.ru
  • kinos.to
  • kinox.am
  • kinox.cloud
  • kinox.fun
  • kinox.fyi
  • kinox.gratis
  • kinox.io
  • kinox.lol
  • kinox.me
  • kinox.mobi
  • kinox.nu
  • kinox.pe
  • kinox.sg
  • kinox.sh
  • kinox.si
  • kinox.sx
  • kinox.to
  • kinox.tv
  • kinox.wtf
  • kinox.express
  • kinox.click
  • kinox.tube
  • kinox.club
  • kinox.digital
  • kinox.direct
  • kinox.pub
  • kinox.space
  • kinox.bz
  • kinox.top
  • kinox.unblockit.ist
  • kinox.unblockit.buzz
  • kinox.unblockit.cam
  • kinox.unblockit.ch
  • kinox.unblockit.club
  • kinox.unblockit.kim
  • kinox.unblockit.li
  • kinox.unblockit.link
  • kinox.unblockit.onl
  • kinox.unblockit.uno
  • kinox.unblockit.ws
  • kinox.unblockit.blue
  • kkiste.to
  • kinokiste.me
  • kinokiste.club
  • kinokiste.ru
  • kinoz.to
  • kkiste.ru
  • kkiste.club
  • kkiste.ac
  • libgen.unblocked.win
  • libgen.unblocked.lc
  • libgen.unblocked.vet
  • libgen.unblocked.la
  • libgen.unblocked.li
  • libgen.unblocked.red
  • libgen.unblocked.tv
  • libgen.unblocked.cat
  • libgen.unblocked.uno
  • libgen.unblocked.ink
  • libgen.unblocked.at
  • libgen.unblocked.pro
  • libgen.unblocked.mx
  • libgen.unblocked.sh
  • libgen.unblocked.gdn
  • libgen.unblocked.pet

Netzsperren M bis Z

  • megakino.co
  • megakino.rip
  • megakino.biz
  • megakino.ink
  • megakino.men
  • megakino.me
  • megakino.ws
  • movie.to
  • movie2k.ag
  • movie2k.cm
  • movie2k.nu
  • movie2k.pe
  • movie4k.am
  • movie4k.lol
  • movie4k.me
  • movie4k.org
  • movie4k.pe
  • movie4k.sg
  • movie4k.sh
  • movie4k.to
  • movie4k.tv
  • newalbumreleases.net
  • newalbumreleases.unblockit.tv
  • newalbumreleases.unblockit.pet
  • newalbumreleases.unblockit.bet
  • newalbumreleases.unblockit.boo
  • newalbumreleases.unblockit.bio
  • newalbumreleases.unblockit.ist
  • newalbumreleases.unblockit.buzz
  • newalbumreleases.unblockit.ch
  • newalbumreleases.unblockit.club
  • newalbumreleases.unblockit.li
  • newalbumreleases.unblockit.link
  • newalbumreleases.unblockit.onl
  • newalbumreleases.unblocked.co
  • newalbumreleases.unblockit.uno
  • newalbumreleases.unblockit.page
  • newalbumreleases.unblockit.app
  • newalbumreleases.unblockit.nz
  • newalbumreleases.unblockit.blue
  • newalbumreleases.unblockit.cam
  • newalbumreleases.unblockit.cat
  • newalbumreleases.unblockit.day
  • newalbumreleases.unblockit.dev
  • newalbumreleases.unblockit.how
  • newalbumreleases.unblockit.kim
  • newalbumreleases.unblockit.ltd
  • piratebayblocked.com
  • pirateproxy.cam
  • primekiste.com
  • proxydl.cf
  • rg.ru
  • ria.ru
  • rtarabic.com
  • s.to
  • seasonvar.ru
  • serienstream.to
  • streamcloud.cam
  • streamcloud-de.com
  • sci-hub.tw
  • sci-hub.se
  • sci-hub.ren
  • sci-hub.shop
  • scihub.unblocked.lc
  • scihub.unblocked.vet
  • serienjunkies.org
  • serienstream.be
  • sputnikarabic.ae
  • streamkiste.tv
  • szene-streams.com
  • thepiratebay.fm
  • thepiratebay.gd
  • thepiratebay.la,
  • thepiratebay.mn
  • thepiratebay.ms
  • thepiratebay.mu
  • thepiratebay.org
  • thepiratebay.red
  • thepiratebay.se
  • thepiratebay.sh
  • thepiratebay.tw
  • thepiratebay.vg
  • tpb.ducsea.com
  • uu.canna.to
  • voiceofeurope.com
  • www13.kinoz.to
  • x1337x.ws

Sind diese Seiten illegal?

Schlussendlich kann das ausschließlich ein Gericht im Einzelfall beurteilen. Da der EuGH (Europäischer Gerichtshof) keine Aussage darüber getroffen hat, in welchem Verhältnis legale bzw. illegale Inhalte vorliegen müssen, um eine Website als strukturell rechtsverletzend einzustufen, ist die Grundrechtsabwägung schwierig, da jedenfalls auch legale Inhalte in großer Zahl auf diesen Websites verfügbar sein können.

Wie sieht der rechtliche Hintergrund aus?

Gemäß einer Entscheidung des OGH (4 Ob 71/14s) vom 21. Juni 2014 – nach Vorlage und Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 27. März 2014 – sind Access-Provider verpflichtet, demzufolge Zugangssperren (Netzsperren) einzurichten. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass nicht primär der Webseitenbetreiber dazu aufgefordert werden muss, gegebenenfalls urheberrechtlich geschützte Inhalte von der Website zu entfernen, sondern auch der Internetanbieter dazu verpflichtet werden kann, seinen Kund*innen den Zugang zu diesen Webseiten zu sperren.

In dieser Hinsicht ist vor allem problematisch, dass keine gerichtliche Prüfung erfolgt und kein strukturiertes gesetzliches Verfahren besteht. Dies hat zur Folge, dass der Betreiber in eine Richterrolle gedrängt wird und überprüfen muss, ob eine Website sperrwürdig ist, weil diese etwa als strukturell rechtsverletzend zu beurteilen wäre, oder ob daneben auch legale und informative Inhalte dort zu finden sind. Der EuGH setzt in der Entscheidung zu kino.to voraus, dass die von einem Vermittler ergriffenen Maßnahmen den Internetnutzern nicht unnötig die Möglichkeit vorenthalten, in rechtmäßiger Weise Zugang zu den verfügbaren Informationen zu erlangen, nennt aber kein absolutes Verhältnis zwischen legal und illegal zugänglichen Inhalten.

Mit anderen Worten: der Anbieter muss in jedem Einzelfall (neben der Überprüfung der Rechtekette und Legitimation und der anzuwendenden Sperrmaßnahme) auch eine schwierige Abwägung kollidierender Grundrechtspositionen vornehmen.

Darüber hinaus darf ein Access-Provider gemäß den Bestimmungen der Netzneutralitäts-VO sowie den Ausführungen der Telekom-Control-Kommission Inhalte jedoch nur blockieren, sofern

  1. ein Unterlassungsanspruch gemäß § 81 Abs. 1a UrhG tatsächlich besteht oder von einem Gericht ein entsprechender Titel erlassen wurde sowie
  2. die Maßnahme nicht unverhältnismäßig in die Rechte des Betreibers und des Nutzers eingreift.

Telekom-Control-Kommission urteilt über Zulässigkeit einer Zugangssperre

Die Beurteilung der Frage, ob eine Zugangssperre unter den Gesichtspunkten der Netzneutralitäts-VO zulässig ist, obliegt ausschließlich der Telekom-Control-Kommission (TKK). Jede durchgeführte Verkehrsmanagement-Maßnahme (hier Zugangsbeschränkung durch Netzsperren) wird im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens überprüft und kann – falls eine solche als rechtswidrig erachtet wird – zu Verwaltungsstrafen von bis zu € 58.000,- führen.

Es ist daher erforderlich, die Telekom-Control-Kommission (TKK) in den Prozess miteinzubeziehen und dies auch gesetzlich zu verankern.

Wir setzen uns daher für eine normenklare und gesetzliche Regelung ein, um Rechtssicherheit und den Zugang zu legalen Inhalten für unsere Kund*innen weiterhin gewährleisten zu können. Eines ist jedoch klar: Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers ist es absehbar, dass es weiterhin zu kostspieligen Verfahren im Zuge von Netzsperren kommen wird und Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben.

Welche Arten von Netzsperren gibt es?

Es gibt DNS-, IP-, URL-Sperren jeweils mit dem Risiko des Overblockings und damit einhergehenden Haftungsfragen. Bei DNS-Sperren wird beispielsweise durch Eingriffe in den DNS-Server die Namensauflösung (IP) verhindert und der Zugriff verhindert/umgeleitet. Dadurch sind die gesamte Domain und alle Inhalte nicht verfügbar. Bei IP-Sperren wird – auch wenn die IP-Adresse eingegeben wird – der Zugriff auf die Website verhindert/umgeleitet. Da sich viele Webseitenbetreiber eine IP-Adresse teilen können ist hier das Risiko, dass auch legale Informationsinhalte anderer Webseitenbetreiber gesperrt werden, wesentlich höher. Bei den Filtermaßnahmen mittels URL-Sperren/Inhaltsfilter hat der EuGH bereits in den Entscheidungen „Scarlet“ und „SABAM“ erklärt, dass diese unverhältnismäßig sind und nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar sind.

Wie funktionieren diese Netzsperren?

Wenn die Rechtsprechung erfolgt ist, obliegt es dann dem Betreiber, die jeweilige Sperrmaßnahme im Rahmen der Grundrechtskonformität und Verhältnismäßigkeit umzusetzen. Das größte Risiko ist das „Overblocking“, das bedeutet, dass der Zugang zu legalen Inhalten aufgrund der technischen Gegebenheiten mitgesperrt wird. Unseres Erachtens müssen jedoch DNS-Sperren ausreichen. Angesichts der Gefahr eines Overblockings sind IP-Sperren beziehungsweise eine Kombination aus IP- und DNS-Sperren im Sinne der Kund*innen nicht akzeptabel, zumal dadurch auch nicht unwesentlich in die Netzinfrastruktur eingegriffen wird und das Risiko des Overblockings unkalkulierbar ist.

Können diese Sperren juristisch angefochten werden?

Ja, sowohl vom Betreiber als auch von Betroffenen, allerdings ist dies sehr kostspielig. Internetprovider sind dazu gezwungen, ein kostspieliges Titelverfahren abzuführen, dem Titel zuwiderzuhandeln, das Exekutionsverfahren abzuwarten, um dann unter Tausch der Parteienrollen mit einer Impugnationsklage (Klage im Exekutionsverfahren) die Unzumutbarkeit von Sperrmaßnahmen geltend zu machen. Jedoch ist die derzeitige Situation für uns sehr unzufriedenstellend und auch nicht im Sinne der einzelnen Kund*innen. Ich hoffe jedoch, dass der Gesetzgeber in naher Zukunft klare Regelungen vorgibt.

Netzsperren: Was passierte bisher?

Die Frage ob eine Zugangssperre unter den Gesichtspunkten der TSM-VO zulässig ist, wurde zu angeführten Seiten entweder durch Feststellungsantrag/Feststellungsbescheid oder im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens zusätzlich durch die TKK geprüft.

Update 7. November 2019

Aufgrund einer Abmahnung nach § 81 Abs. 1a UrhG und auf Basis einer Überprüfung im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens durch die TKK  wurde dann der Zugang zu folgenden Seiten für Magenta Kund*innen gesperrt:

  • libgen.unblocked.win,
  • libgen.unblocked.lc,
  • libgen.unblocked.vet,
  • libgen.unblocked.la,
  • libgen.unblocked.li,
  • libgen.unblocked.red,
  • libgen.unblocked.tv,
  • libgen.unblocked.cat,
  • libgen.unblocked.uno,
  • libgen.unblocked.ink,
  • libgen.unblocked.at,
  • libgen.unblocked.pro,
  • libgen.unblocked.mx,
  • libgen.unblocked.sh,
  • libgen.unblocked.gdn,
  • libgen.unblocked.pet,
  • gen.lib.rus.ec,
  • sci-hub.tw,
  • sci-hub.se,
  • sci-hub.ren,
  • sci-hub.shop,
  • scihub.unblocked.lc
  • scihub.unblocked.vet

Update 28. März 2019

Aufgrund einer Abmahnung nach § 81 Abs. 1a UrhG wurde dann der Zugang zu folgenden Seiten für UPC-Kund*innen gesperrt:

  • bs.to
  • burning-series.net
  • kinos.to
  • kinox.cloud
  • kinox.fun
  • kinox.fyi
  • kinox.gratis
  • kinox.io
  • kinox.lol
  • kinox.mobi
  • kinox.sh
  • kinox.si
  • kinox.sx
  • kinox.wtf
  • movie2k.nu
  • movie4k.lol
  • movie4k.sg
  • movie4k.sh
  • s.to
  • serienjunkies.org
  • serienstream.be
  • streamkiste.tv

Die angeführten Seiten entsprechen sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihrem Design und in ihrer Funktionalität weitgehend jenen, die bereits aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen gesperrt werden mussten. Parallel dazu hat Magenta ein Schreiben an die Regulierungsbehörde gerichtet, um diese Netzsperren auch auf die Vereinbarkeit mit der TSM-VO (Netzneutralität) überprüfen zu lassen.

Update 19. Demzember 2018

Aufgrund einer Abmahnung nach § 81 Abs. 1a UrhG/gerichtlichen Entscheidung wurde dann der Zugang zu folgenden Seiten für Magenta Kund*innen gesperrt:

  • kinox.sg
  • movie4k.am
  • movie4k.org
  • movie4k.pe

Denn zu diesen gesperrten Seiten liegen Abmahnungen nach § 81 Abs. 1a UrhG beziehungsweise eine gerichtliche Entscheidung vor. Die angeführten Seiten entsprechen sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihrem Design und in ihrer Funktionalität jenen, die bereits aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gesperrt werden mussten.

Update 26. Jänner 2018

Aufgrund einer Abmahnung nach § 81 Abs. 1a UrhG wurde dann der Zugang zu folgenden Seiten gesperrt:

  • 1337x.st
  • piratebayblocked.com
  • pirateproxy.cam
  • proxydl.cf
  • thepiratebay.org
  • thepiratebay.red
  • tpb.ducsea.com
  • x1337x.ws

Denn zu diesen gesperrten Seiten liegen gesonderte Abmahnungen nach § 81 Abs. 1a UrhG vor. Die angeführten Seiten entsprechen sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihrem Design und in ihrer Funktionalität jenen, die bereits auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gesperrt werden mussten („Klonseite“; siehe darum auch das Update vom 9. November 2017 mit dem Verweis auf den vollständigen Text der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes).

Parallel dazu haben wir ein Schreiben an die Regulierungsbehörde gerichtet, um diese Netzsperren auf die Vereinbarkeit mit der TSM-VO (Netzneutralität) überprüfen zu lassen.

Update vom 9. November 2017

Aufgrund einer OGH-Entscheidung traten folgende Netzsperren in Kraft:

  • 1337x.to
  • h33t.to
  • isohunt.to
  • thepiratebay.fm
  • thepiratebay.gd
  • thepiratebay.la
  • thepiratebay.mn
  • thepiratebay.ms
  • thepiratebay.mu
  • thepiratebay.se
  • thepiratebay.sh
  • thepiratebay.tw
  • thepiratebay.vg

Der OGH hat hier nun ausdrücklich festgestellt, dass das Bereitstellen und Betreiben von sogenannten BitTorrent-Plattformen (mit dem Zweck des Online‑Filesharing unter den Nutzern dieser Plattform) eine den Urhebern vorbehaltene „öffentliche Wiedergabe“ darstellt. Denn der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch besteht auch gegenüber Vermitteln (Access-Providern; also auch gegenüber Magenta). Darum mussten die oben angeführten Seiten wieder gesperrt werden.

Update vom 23. Dezember 2016

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgericht Wien erfolgten diese Netzsperren:

  • filme-streamz.com
  • kinox.am
  • kinox.me
  • kinox.nu
  • kinox.pe
  • kinox.tv
  • kkiste.to
  • movie.to
  • movie2k.cm
  • movie2k.pe
  • movie4k.me
  • movie4k.tv
  • szene-streams.com

Update vom 17. Juni 2016

Die Sperre für folgende Seiten wurde im laufenden Verfahren dann wieder aufgehoben:

  • 1337x.to
  • h33t.to
  • isohunt.to
  • thepiratebay.fm
  • thepiratebay.gd
  • thepiratebay.la
  • thepiratebay.mn
  • thepiratebay.ms
  • thepiratebay.mu
  • thepiratebay.se
  • thepiratebay.sh
  • thepiratebay.tw
  • thepiratebay.vg

Update 18. Dezember 2015

Darum traten folgende Netzsperren in Kraft:

  • 1337x.to
  • h33t.to
  • isohunt.to
  • kinox.to
  • movie4k.to
  • thepiratebay.fm
  • thepiratebay.gd
  • thepiratebay.la,
  • thepiratebay.mn
  • thepiratebay.ms
  • thepiratebay.mu
  • thepiratebay.se
  • thepiratebay.sh
  • thepiratebay.tw
  • thepiratebay.vg