Facebook, Instagram oder TikTok sind gerne genutzte Plattformen, um Momente aus dem eigenen Leben festzuhalten. Online Shops kennen unsere Präferenzen bis ins kleinste Detail und auch unser E-Mail-Account dokumentiert so einiges. Vergessen werden im digitalen Zeitalter wird damit zu einem immer wichtigeren Anliegen.

Unser digitales Alter Ego

Größtenteils befüllen wir selbst die Online Welt mit Informationen über uns. Es ist ratsam, gelegentlich eine Bestandsaufnahme zu machen und zu überdenken, welche Daten wir auf unterschiedlichen Portalen preisgeben. Im Idealfall dokumentiert eine Liste, welche Profile man überhaupt angelegt hat. Accounts, die man nicht mehr benötigt, sollte man am besten gleich löschen. Vielleicht möchte man für manche Zwecke ein eigenes E-Mail-Postfach anlegen, das man dann per Knopfdruck löschen kann.

Vergessen werden im Internet ist ein Recht

Genauso kann es aber auch sein, dass Informationen ohne unser Zutun im Internet landen. Was früher schnell vergessen war, bleibt so heute langfristig abrufbar – auch für Dritte. Dazu muss man sich nicht auf das Gehirn oder die Erinnerung verlassen. Noch Jahre später sind Informationen einfach verfügbar. Während es vorher völlig normal war, zu vergessen, benötigen wir heute ein Recht auf vergessen werden für unsere Privatsphäre in einer digitalen Welt.

Die Gefahr des dauerhaften Speichers ist, dass Dritte Informationen Jahre später möglicherweise aus dem Kontext bringen und verwenden. Zudem könnte man diese auch um weitere, nicht zusammenhängende Informationen ergänzen. Aus diesem Grund könnte unsere Gesellschaft Persönlichkeitsrechte unter Umständen sogar vor die Meinungs- und Pressefreiheit stellen. Verarbeitet jemand Außenstehender meine personenbezogenen Daten, habe ich das Recht auf Löschung. Es sei denn, die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung ist weiter aufrecht.

Digitaler Nachlass

Spätestens mit dem Tod einer/s Nutzerin/Nutzers wird das digitale Alter Ego zur Herausforderung. Denn Profile löschen sich nicht von selbst. Zu den ohnehin belastenden Aufgaben für Angehörige kommt der digitale Nachlass. Das sind Daten und Informationen, die nach dem Tod im Internet weiter bestehen – von Nutzerprofilen und E-Mail-Konten bis hin zu Streaming-Abonnements und vieles mehr. Auch hier sollte soweit gewünscht für vergessen werden gesorgt sein. Die ISPA (Internet Service Providers Austria) bietet in einer umfangreichen Broschüre Hilfestellungen und Checklisten.

Hat man stets eine Liste mit Profilen und Zugangsdaten geführt und aktualisiert, kann man diese auch bei Vertrauten hinterlegen. Darin ist klar geregelt, was online in Erinnerung bleibt. Vielleicht sollen einige Profile verschwinden, manches aber auch erhalten bleiben.

Digitales vergessen werden liegt in unserer Hand

Was unser digitales Alter Ego betrifft, haben wir selbst also viele Gestaltungsmöglichkeiten. Profile, die wir selbst anlegen, können wir auch selbst wieder löschen. So kann man digitales vergessen werden selbst beeinflussen. Dass das Internet nicht vergisst, stimmt nur bedingt. Natürlich kann es aber auch nicht das Ziel sein frei von jeglichen Dokumenten unserer Zeit zu bleiben. Zukünftige Generationen sollen die Möglichkeit haben auf unser kulturelles Wissen zuzugreifen, so wie auch wir es dank Dokumenten der Vergangenheit können.

Schlussendlich ist unser digitaler Alltag manchmal vergesslicher als man denkt: Die Handyfotos von vor ein paar Jahren gehen leicht einmal verloren, weil man sie fortwährend aktiv kopieren und sichern muss. Zudem ändern sich auch die eingesetzten Datenträger laufend. Das Risiko des Verlustes gibt es bei analogen Bildern und Dokumenten weit weniger. Also versuchen wir uns nicht nur auf Digitales Vergessen, sondern auch auf das Dokumentieren zu konzentrieren.