Am 1. Jänner 2019 tritt eine gesetzliche Identifizierungspflicht für Wertkarten-Kunden in Kraft. Was ist beim Wertkarte registrieren zu beachten?

Wertkarte registrieren? Wie funktioniert es?

Für bestehende Kunden soll die Registrierung so einfach wie möglich sein. Sie können sich online per Foto oder Video sowie in einem Magenta Shop und in diversen Partner-Shops identifizieren. Mitte August starten zwei weitere Möglichkeiten: per Online-Banking und Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte.

Online per Foto Wertkarte registrieren

Bei Magenta und tele.ring ist die Identifizierung der Wertkarte online per Foto rund um die Uhr möglich. Bei der Foto-Identifizierung werden nach Eingabe des PUK-Codes ein Foto vom Lichtbildausweis sowie eine kurze Fotosequenz des Gesichts angefertigt.

Alles was dazu gebraucht wird:

  • Wertkarte oder PUK-Code
  • ein Gerät mit Internetzugang (z. B. Smartphone, Tablet oder PC)
  • mit Kamera, Mikrofon und Tonausgabe (Lautsprecher oder Kopfhörer)
  • der Pop-up-Blocker des Browsers muss deaktiviert sein
  • ein gültiger Lichtbildausweis wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein

Online per Video-Chat Wertkarte registrieren

Mit dem Video-Chat kann man online seine Wertkarte bequem innerhalb der Servicezeiten (Montag bis Freitag 8:00 bis 22:00 Uhr, Sa 9:00 bis 17:30 Uhr) von Zuhause aus identifizieren. Die Kundenberater prüfen im Video-Chat das Ausweisdokument und führen für unsere Kunden die gesetzliche Identifizierung durch.

Alles was dazu gebraucht wird:

  • Wertkarte oder PUK-Code
  • ein Gerät mit Internetzugang (z. B. Smartphone, Tablet oder PC)
  • mit Kamera, Mikrofon und Tonausgabe (Lautsprecher oder Kopfhörer)
  • der Pop-up-Blocker des Browsers muss deaktiviert sein
  • ein gültiger Lichtbildausweis wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein

Mehr Informationen stehen unter www.magenta.at/id sowie www.telering.at/id bereit.

Interview mit Magenta Spezialisten zu Wertkarte registrieren

Wir wollten mehr zum Thema Wertkarte registrieren wissen und haben uns mit den zwei Magenta Spezialisten Dominik Thauerböck aus dem Legal-Team sowie mit Marketing-Kollegen Tomas Horcicka zum Gespräch getroffen.

Was hat es mit der Wertkartenregistrierung auf sich? Warum müssen Kunden ihre Wertkarte registrieren?

Dominik: Hintergrund dieser neuen Registrierung ist eine Gesetzesänderung im Zuge des sogenannten Sicherheitspakets vom Anfang des Jahres 2018. Es ist somit keine Vorschrift von Magenta Telekom, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Der Gesetzgeber möchte mit der Registrierung die Strafverfolgung erleichtern. Sind alle Kunden der Mobilfunkanbieter registriert und namentlich bekannt, können Behörden auf diese Informationen im Verdachtsfall zugreifen. Aus diesem Grund müssen sich Neukunden ab dem 1. Jänner 2019 registrieren. Bestehende Kunden müssen diese Registrierung bis 1. September 2019 nachholen, wenn sie nach diesem Datum ihr Guthaben aufladen möchten.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Registrierung schon vor der gesetzlichen Frist durchführe?

Tomas: Nach der Registrierung habe ich vollen Zugriff z. B. auf das Selfservice-Portal und damit auch den Zugang zu unserer Vorteilswelt für Kunden. Außerdem kann ich nach erfolgter Registrierung Roam-like-at-home nutzen. Also einfach registrieren und ab sofort im EU-Ausland mit der Wertkarte telefonieren uns SMSen wie zuhause. Natürlich steht unseren tele.ring-Kunden durch die Registrierung auch das Selfservice-Portal My tele.ring zur Verfügung.

Wer sich frühzeitig registriert, spart sich die Wartezeit, wenn sich alle auf einmal im August 2019 registrieren wollen oder auch die Unannehmlichkeit, wenn man nach dem 1. September 2019 plötzlich nicht mehr telefonieren kann. Die Registrierung lohnt sich für alle und je früher ich mich registriere, desto mehr profitiere ich davon.

Was passiert, wenn ich die Registrierung nicht bis Ende August 2019 durchführe?

Tomas: Alle neuen Kunden ab dem 1. Jänner 2019, die ihre Karte nicht registrieren bzw. identifizieren, können ihre Wertkarte nicht nutzen. Bestehende Kunden, die ihre Wertkarte bereits vor dem 1. Jänner 2019 aktiviert haben, können ihre Karte noch bis Ende August 2019 aufladen, danach kann kein Guthaben mehr aufgeladen werden. Noch vorhandenes Guthaben kann theoretisch ab dem 1. September 2019 bis zum Ende der Gültigkeit der Wertkarte verwendet werden.

Dominik: Die Beispiele zeigen, dass die rechtliche Lage hier klar ist. Möchte ein Neukunde das Service nutzen, ist eine Registrierung notwendig. Möchte ein Bestandskunde nach dem 1. September 2019 aufladen und weiter telefonieren, SMSen und surfen, ist dies ebenfalls notwendig. Nicht registrieren ist für eine aktive Nutzung somit keine Möglichkeit.

Müssen alle Wertkarten registriert werden? Also auch die von anderen Betreibern?

Dominik: Wie bereits zu Beginn erläutert, trifft diese Registrierungspflicht alle Betreiber am Markt und nicht nur Magenta und tele.ring.

Wird die Wertkartenregistrierung zur besseren Verbrechensaufklärung führen?

Dominik: Über diese Frage diskutieren national und international viele Experten. Der Gesetzgeber wird diese Registrierungspflicht nicht ohne Grund eingeführt haben, es gibt aber auch Zweifler an der Effizienz der Maßnahme. Als Netzbetreiber halten wir uns aber an alle gesetzlichen Vorgaben und kooperieren natürlich im vorgeschriebenen Ausmaß mit den Behörden. Es gelten in unserem Unternehmen höchste Datenschutzvorschriften und die Daten werden auch an die Behörden nur unter Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen weitergegeben.

Wo überall Wertkarten eingesetzt sind, ist nicht immer klar ersichtlich. Eine Auswertung vom Magenta Mobilfunknetz zeigt, dass jede fünfte Wertkarte nicht in einem Smartphone verwendet wird.