Du findest ein Handy auf der Straße, im Café oder in den Öffis. Von der Person, der das Handy gehört, keine Spur. Sofort kommen Fragen auf: Wie sollst du handeln? Wem gehört das Gerät? Und wo gibst du es ab? In diesem Artikel erfährst du, wie du richtig vorgehst.

Was sollte man tun, wenn man ein Handy gefunden hat?

Für viele ist der Verlust des Handys ein Schock. Smartphones enthalten wichtige Daten, Termine und Erinnerungen bzw. Fotos und Videos. Außerdem haben sie neben dem emotionalen, auch einen materiellen Wert. Findest du ein Gerät, handle daher ehrlich und unverzüglich: Prüfe am Fundort, ob jemand danach sucht und erkundige dich, ob bereits jemand den Verlust gemeldet hat – in einem Café z.B. an der Bar oder im Kino an der Kasse. Ist kein/e Besitzer/in auffindbar, gib das Handy beim nächsten Fundbehörde am Fundort ab, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Was bedeutet das für dich?

Ob günstiges Tastenhandy oder hochwertiges iPhone – das macht keinen Unterschied: Gib das Handy jedenfalls in der Fundbehörde am Fundort ab. In Wien ist das beispielsweise das MA 48 Fundservice. Das schützt dich vor rechtlichen Problemen wie dem Vorwurf der Unterschlagung und sorgt dafür, dass das Gerät zur richtigen Person zurückfindet. Außerdem machst du damit deinen Anspruch auf Finderlohn geltend.

Wo kann oder muss man ein gefundenes Handy abgeben?

Die Frage „Handy gefunden, wo abgeben?“ ist zentral für dich. In Österreich ist die Fundbehörde am Fundort deine zentrale Anlaufstelle: Das Fundbüro registriert das Gerät, verwahrt es und händigt es dem/der Besitzer/in aus, wenn er/sie sich meldet. Nur bei gefährlichen Funden, wie Waffen oder Sprengstoff ist die Polizei zuständig.

Wie kann man den/die Besitzer/in eines gefundenen Handys ermitteln?

Du darfst versuchen, mit dem/der Eigentümer/in Kontakt aufzunehmen, ohne die privaten Daten zu durchforsten. Prüfe den Sperrbildschirm auf Hinweise („Bitte XY unbedingt anrufen“) oder nutze die Notfallkontakte. Du kannst auch auf eingehende Anrufe warten. Es empfiehlt sich daher den Akku geladen zu halten.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es leider nicht möglich, den Mobilfunkanbieter nach den Kontaktdaten des/der Besitzer/in zu fragen. Er darf das Gerät auch nicht entgegennehmen, sondern lediglich, auf Verlangen des/der Besitzer/in, die SIM-Karte sperren und diesen beraten. Ein Anruf beim Mobilfunkanbieter ersetzt nicht die Abgabe bei der Fundbehörde am Fundort.

Welche Möglichkeiten hast du bei einem Tastenhandy?

Bei klassischen Tastenhandys kannst du das Gerät einfach entsperren und – nur zur Ermittlung der Eigentümerin oder des Eigentümers– die Kontakte einsehen und Notfallnummern oder „Mama“ bzw. „Papa“ anzurufen. Nutze diese Möglichkeit ausschließlich, um den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen!

Handy gefunden und Nummer herausfinden – ist das erlaubt?

Das direkte Auslesen von Kontakten oder Nachrichten ist verboten, selbst wenn das Handy entsperrt ist.

Was tun, wenn das gefundene Handy gesperrt ist?

Du solltest nicht versuchen ein gesperrtes Smartphone zu entsperren. Bring das Handy stattdessen schnellstmöglich zur Fundbehörde am Fundort. Auf dem Weg dorthin könntest du gegebenenfalls Anrufe entgegennehmen, die auf den/die Besitzer/in hinweisen.

Gesperrte Smartphones verfügen übrigens häufig über aktive Ortungsdienste. So kann der/die Besitzer/in das Gerät selbst wiederfinden. Achte daher darauf, dass der Akku geladen bleibt, damit du eingehende Anrufe entgegennehmen kannst, um das Gerät zurückgeben zu können.

Welche rechtlichen Pflichten hat man als Finder/in eines Handys?

Das Gesetz verlangt, dass du den Fund unverzüglich abgibst. Wer seine Pflichten als Finder/in ignoriert, riskiert ein Strafverfahren wegen Unterschlagung und verliert den Anspruch auf einen Finderlohn. Das bedeutet für dich:

  • Nach Personen Ausschau halten, die das Handy verloren haben könnten.
  • Wenn möglich, an der Kasse, Bar oder beim Servicepersonal Bescheid geben, dass ein Handy gefunden wurde.
  • Das Gerät nicht selbst nutzen, auch nicht vorübergehend.
  • Gib es in der Fundbehörde am Fundort ab.

Wie lange muss ein gefundenes Handy aufbewahrt werden?

Wie lange die Fundbehörde die Gegenstände aufbewahrt, hängt von deren Wert ab:

  • Bei einem Fundwert unter 100 Euro muss der Eigentumsanspruch innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Frist gestellt werden.
  • Ab einem Fundwert ab 100 Euro verständigt das Fundservice nach Ablauf eines Jahres den/die Finder/in per Post an die Meldeadresse des Hauptwohnsitzes.

Was passiert, wenn sich der/die Besitzer/in nicht meldet?

Holt der/die Besitzer/in das Gerät nicht fristgerecht ab, kannst du als Finder/in die Ausfolgung verlangen und das Gerät geht in dein Eigentum über. Bei einer Übernahme liegt die Verantwortung für gespeicherte Daten bei dir. Diese müssen gelöscht oder zurückgesetzt werden:

  • Stelle bei der Abgabe bei der Fundbehörde unbedingt einen Eigentumsanspruch. Nur dann hast du, nach Ablauf der Fristen, Anspruch auf die Übernahme eines nicht abgeholten Gegenstandes.
  • Notiere dir Fundort und -zeitpunkt, Übergabeort und -datum sowie die Kontaktperson im Fundbüro. So vermeidest du Missverständnisse und dokumentierst dein korrektes Handeln.

Was darf man mit einem gefundenen Handy auf keinen Fall tun?

Du darfst das Handy weder behalten noch privat nutzen oder verkaufen. Greife nicht auf persönliche Inhalte zu und versuche nicht, das Gerät selbst zu entsperren. Als Finder/in bist du verpflichtet, die Fundsache unverzüglich abzugeben.

Wem gehört ein gefundenes Handy und wer ist rechtmäßige/r Besitzer/in?

Ein gefundenes Handy bleibt fremdes Eigentum. Der/die rechtmäßigen Besitzer/in behalten während der Aufbewahrung bei der Fundbehörde, bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen, ihren Anspruch. Erst danach kannst du das Eigentum beanspruchen. Daher: Wird das Handy innerhalb der gesetzlichen Frist nicht vom dem/der rechtmäßigen Besitzer/in abgeholt, erwirbt der/die Finder/in das Eigentum am Fundgegenstand.

Finderlohn – wie viel steht dir wann zu?

Der Finderlohn bei Fundsachen mit einem Wert bis zu 2.000 Euro. ist in § 393 ABGB geregelt:

  • Verlorene Sachen: Zehn Prozent des Werts
  • Vergessene Sachen: Fünf Prozent des Werts

Wann wird Finderlohn gezahlt?

Der Finderlohn wird nur gezahlt, wenn du das Handy ordnungsgemäß bei der Fundbehörde abgegeben hast und der/die rechtmäßige Besitzer/in es nicht zeitgerecht abholt. Dabei gilt: Der Finderlohn kann nur bei dem/der Besitzer/in geltend gemacht werde. Das Fundservice zahlt keinen Finderlohn aus.

Zusammenfassung: Smartphone gefunden – richtig handeln

Ein Smartphone gefunden zu haben, verpflichtet dich zum aktiven Handeln. Wenn du diese Tipps beachtest, handelst du ehrlich und gesetzlich korrekt. Du schützt die Daten der Person, der das Smartphone gehört, gibst das gefundene Smartphone korrekt ab und kannst auch nur dann den Anspruch auf Finderlohn geltend machen.

Und solltest du gar dein eigenes Handy verloren haben, findest du in diesem Beitrag hilfreiche Tipps: https://blog.magenta.at/internet/tipps-tricks/handy-verloren-was-tun/.

FAQ: Handy gefunden – was tun?

Handy verloren und gefunden – was du jetzt tun solltest?

Zuerst versuche am Fundort jemanden zu finden, der sein Handy sucht. Ist das nicht möglich, bringe es zur Fundbehörde. Nutze es nicht selbst, verändere keine Einstellungen und respektiere die Privatsphäre der Person, der das Handy gehört. Eingehende Anrufe darfst du annehmen und Notfallkontakte nutzen, um den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.

Handy gefunden: iPhone oder Samsung

Unabhängig von Marke oder Wert des Smartphones gilt: Gib das Gerät beim zuständigen Fundbüro ab. In Wien ist das MA 48 Fundservice zuständig. Achte immer darauf, dass das Smartphone auf laut gestellt ist, wenn sich das beim betreffenden Modell im gesperrten Zustand einstellen lässt. So kannst du eingehende Anrufe entgegennehmen und dadurch herausfinden, wem das Gerät gehört.

Handy gefunden, Polizei aufsuchen?

Nein. Die Polizei nimmt keine Smartphones an. Ein Handy muss bei der Fundbehörde abgegeben werden.

Handy gefunden, wo abgeben?

Das Handy gehört immer zur Fundbehörde. Wenn du z.B. in Wien wohnst, kannst du auf der Seite der Stadt Wien nachlesen, wo du Fundsachen abgeben kannst: https://www.wien.gv.at/verwaltung/verlorene-gegenstaende-fundamt.

Welche Rolle spielen Fundbehörde und Polizei?

Die Fundbehörde registriert den Fund, verwahrt das Gerät und übergibt es wieder dem/der Eigentümer/in, wenn sich diese/r beim Fundbüro meldet. Hingegen ist die Polizei nur zuständig, wenn es sich um gefährliche Fundsachen oder strafrechtlich relevante Gegenstände wie Waffen, Sprengstoffe, Munition oder gefährliche Chemikalien und Substanzen handelt.