Du fragst dich, wie es sich mit dem Handy- oder Internet-Vertrag im Todesfall eines/r Angehörigen verhält? Zunächst möchten wir dir unser Beileid aussprechen und dir und deiner Familie viel Kraft schicken. Um dir zumindest den bürokratischen Aufwand zu erleichtern, haben wir einen Ratgeber rund um die Abwicklung zusammengestellt. Die folgende Richtlinie gilt daher gleichermaßen für Handy- und Internet- sowie Magenta TV-Verträge. Im Folgenden findest du die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.

Was mache ich mit einem Vertrag im Todesfall?

Im Todesfall enden Handy- und Internetverträge nicht automatisch und gehen auch nicht auf die erbberechtigte/n Person/en über. Unter Vorlage der Sterbeurkunde hast du aber die Möglichkeit laufende Verträge der/des Verstorbenen zu übernehmen oder zu kündigen.

Vertragsübernahme im Todesfall

Bei einer Vertragsübernahmen gehen alle Vereinbarungen auf dich über.

  • Verwende dafür das Online-Kontaktformular.
  • Wähle „Vertrag und Rechnung“
  • Fülle das Kontaktformular am Ende der Seite aus.
  • Scanne nun bitte die Sterbeurkunde und das Übernahmeformular inkl. deiner Kontodaten ein oder mach ein Foto davon und lade beide hoch.
  • Wenn vorhanden ergänze bitte die betroffene Rufnummer bzw. Kunden- oder Rechnungsnummer. Dann können wir gleich nachvollziehen, um welche und wie viele Verträge es sich handelt.
  • Anschließend melden wir uns per E-Mail mit dem Status.

Exkurs: Kann man die E-Mail-Adresse des Verstorbenen herauslösen?

Für etwaige weitere Kündigungen von Zeitungsabos oder sonstigen Verträgen mit Energielieferanten und Co. kann es sinnvoll sein die E-Mail-Adresse der/des Verstorbenen aus dem Internetvertrag herauszulösen.

E-Mail-Adressen die Teil eines Internetvertrags sind bzw. die Weiterleitung von E-Mails ist nach Vertragsende bzw. Todesfall zwölf Monate lang ohne Zusatzkosten möglich. Wichtig ist, dass der Wunsch bis spätestens Vertragsende geäußert wird.

Die jeweilige E-Mail-Adresse kann – trotz gekündigten Vertrages – wie gewohnt via Webmail oder E-Mail-Konto verwendet werden. Über den Webmail-Zugang kannst du bei Bedarf auch die Weiterleitung an eine andere E-Mail-Adresse einrichten.

Vorsicht: Zwölf Monate nach Vertragsende werden die E-Mail-Adresse sowie sämtliche Inhalte im Webmail gelöscht. Denke daran sämtliche Daten rechtzeitig zu sichern.

Wenn die E-Mail-Adresse nicht mit einem Festnetz-Vertrag verbunden ist, kann der Vertrag leider nicht übernommen werden. Schließlich handelt es sich dann um eine sogenannte Freemail. Bei deren Erstellung wurde keine Identitätsüberprüfung durchgeführt, weswegen auch keine persönlichen Daten wie etwa die Kundennummer erfasst wurden.

Handyvertrag bei Todesfall & Co. – der Magenta Telekom Kundenservice ist für dich da

Du hast noch Fragen? Dann nutze unsere Kontaktmöglichkeiten: Abgesehen von den vielen Magenta Shops und Partnershops erreichst du das Magenta Service Team über den Magenta Service Chat, die Hotline unter 0676 2000 oder jederzeit per Kontaktformular.