Die Urheberrechtsabgabe (URA) haben in der Regel die wenigsten auf dem Schirm, doch betrifft sie die meisten – genauer gesagt unsere Geräte und Speichermedien. Seit 1. Jänner 2025 gelten neue Tarife für diese Pauschale. Was genau die Urheberrechtsabgabe ist und wer sie wofür einhebt, erfährst du im folgenden Artikel.

Was ist die Urheberrechtsabgabe?

Die Urheberrechtsabgabe, auch bekannt als Speichermedienvergütung (SMV) oder Pauschalabgabe, ist eine vom österreichischen Gesetzgeber festgelegte Gebühr. Sie wird einmalig auf bestimmte Geräte oder Speichermedien erhoben, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt oder gespeichert werden können. Zweck dieser Pauschale ist es, Urheber:innen und Rechtsinhaber:innen von Musik, Filmen, Texten und Bildern einen finanziellen Ausgleich für legale Privatkopien zu bieten. Davon betroffen sind beispielsweise:

  • PCs und Notebooks
  • Drucker, Scanner und Kopierer
  • Tablets und Smartphones
  • Externe Festplatten, USB-Sticks, SD-Karten
  • CDS und DVDS
  • Smart TVs

Wer hebt sie ein?

Die Pauschale ist seit Oktober 2015 gesetzlich verpflichtend und wurde im Jänner 2025 angehoben. Als Konsument:in musst du gar nichts machen, außer die Abgabe einmalig zu bezahlen, wobei der Betrag bereits direkt im Kaufpreis enthalten ist.

Vorab wurde die URA bereits von demjenigen entrichtet, der das jeweilige Speichermedium gewerblich in den Verkauf gebracht hat, wie Händler oder Importeure. Empfänger der URA ist die Verwertungsgesellschaft austromechanica (AKM). Sie verwendet die Pauschale für ihre Komponist:innen, Autor:innen und Musikverlage, aber verteilt sie auch an andere Verwertungsgesellschaften.

Welche Kosten fallen an?

Seit 1. Jänner 2025 gelten neue Tarife für die URA – zum Beispiel:

  • Smartphone: 6,60 Euro (5,50 Euro ohne USt.)
  • Tablet: 6,60 Euro (5,50 Euro ohne USt. )
  • PC, Notebook, Netbook, Laptop etc.: 9 Euro (7,50 Euro ohne USt. )
  • Festplatten als Einzelspeichermedien: 2,70 Euro (2,25 Euro ohne USt. )
  • Externe Speicherkarten: 0,54 Euro (0,45 Euro ohne USt. )
  • Smartwatches: 1,56 Euro (1,30 Euro ohne USt. )

Wenn du dir unsicher bist, ob und wie viel du für die Speichermedienvergütung bezahlt hast, kannst du auf der erhaltenen Rechnung nachsehen. In der Regel wird die Pauschale dort als gesonderter Posten aufgelistet.

Wann ist die URA nicht fällig?

Die URA fällt nur bei Geräten an, die zu privaten Zwecken zur Vervielfältigung oder Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werden – daher nicht für E-Reader, Spielkonsolen, Fotoapparate bzw. Festplatten die in Druckern verbaut sind.

Weitere Informationen unter https://www.magenta.at/hilfe-service/info/ura